NEU: Ergänzungskraft in der Mini-Kita und Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen (Block B)
MODUL 3 zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Weg zu ihrer professionellen Rolle als Ergänzungskraft zu begleiten und gezielt in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Die Grundlagen aus Block A werden hier aufgegriffen, vertieft und um Kompetenzen ergänzt, die es braucht, um zunehmend selbstständig pädagogisch zu planen, zu handeln und zu reflektieren.
Zum Beispiel: Wie gestalte ich Interaktionen mit Kindern im Sinne des BayBEP? Wie setze ich Partizipation von Kindern im Alltag um? Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation? Wie lebe ich eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft anstatt einer Elternarbeit? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen?
Ab Beginn des Moduls 3 ist eine Tätigkeit in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege (jeweils Standort Bayern) notwendig. Zudem muss es eine Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort geben.
MODUL 4 fokussiert auf die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der Ergänzungskrafttätigkeit und legt einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Lernprozessen. Außerdem werden Inhalte aus den vorangegangenen Modulen vertieft und im Hinblick auf die Prüfung und Vorstellung des Praxisprojekts ausdifferenziert. Besonders in den Blick genommen werden dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung und Inklusion.
Zum Beispiel: Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation und wie unterstütze ich darüber gezielt die Kompetenzentwicklung der Kinder? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen? Wie gehe ich individuell auf den familiären Hintergrund und die Lebenswelt von Kindern ein? Wie gestalte ich pädagogische Angebote – Bedürfnis- und Interessenorientiert? Welche Rolle übernehme ich bei der Eingewöhnung neuer Kinder?
Zum Einstieg in das Modul 4 ist eine Tätigkeit in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort (jeweils Standort Bayern) notwendig.
KOMPETENZERWERB MODUL 3:
- Stärkung des eigenverantwortlichen pädagogischen Reflektierens, Handelns und Planens
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf die Rolle als Ergänzungskraft
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf gruppenbezogene pädagogische Prozesse
- Stärkung der Kompetenzen und Haltung im Hinblick auf Partizipation der Kinder und Familien, Umgang mit schwierigen pädagogischen Situationen und gezielterem Verständnis von kindlichen Bildungsprozessen
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf Schlüsselprozesse (Beobachten und Dokumentieren, Bildungspartnerschaft, Übergänge etc.)
KOMPETENZERWERB Modul 4:
- Pädagogische Professionalität und Sicherheit als Ergänzungskraft erwerben und fortlaufend reflektieren (Verantwortungsbereich, Team, eigene Rolle und Kompetenzen)
- Eine vertiefte Vorstellung der Bildungsbereiche entwickeln und wie diese in den unterschiedlichen Bildungsorten gezielt und mit hoher Interaktionsqualität gestärkt werden können
- Differenziertere Reflexion über die eigene pädagogische Haltung und Praxis
- Routinen im Hinblick auf Schlüsselprozesse entwickeln und regelmäßig reflektieren
- Zunehmend differenzierter Blick auf Bildung, Lernen und Entwicklung
- Pädagogisches Handeln in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern und mit unterschiedlichen Altersgruppen
METHODEN MODUL 3:
Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.
METHODEN MODUL 4:
Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen und Rollenspielen werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.
ZERTIFIZIERUNGSVORAUSSETZUNG MODUL 3:
- Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen.
- Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen:
Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien. Bitte besprich die Transferaufgaben auch immer mit deiner Anleitung und dokumentiere deine Erfahrungen im Lerntagebuch.
- Videofeedback: Einbringen eines eigenen Videos sowie aktive Teilnahme an einem Feedbackgespräch zu dieser Videosequenz.
- Schriftliche Dokumentation und mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz
ZERTIFIZIERUNGSVORAUSSETZUNG MODUL 4:
- Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen.
- Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen:
Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA-HUB-Bayern sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien.
- Mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz sowie ausführliche schriftliche Ausarbeitung zu dieser Praxissequenz
FEHLZEITENREGELUNG:
Fehlzeiten bis zu 18 UE (Modul 3) und bis zu 12 UE (Modul 4) können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 18 UE in Modul 3 bzw. 12 UE in Modul 4 führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Kalendertage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN MODUL 3:
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
- das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
oder
- eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
oder
- ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung in der Kita
- sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der nicht rechtsanspruchserfüllenden Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN MODUL 4:
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort, zur Zulassung zu Modul 4 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
ANSCHLUSSFÄHIGKEITEN AN MODUL 3:
Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen in à Modul 4
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit als Ergänzungskraft (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
ANSCHLUSSFÄHIGKEITEN AN MODUL 4:
Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in à Modul 5
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
ANSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN WÄHREND DER QUALIFIZIERUNG:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4).
Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein.
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
ANSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN NACH ABSCHLUSS VON MODUL 3:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder – bei Abschluss von Modul 3 und 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren – in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung möglich.
ANSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN NACH ABSCHLUSS VON MODUL 4:
Die Arbeitszeit von Personen mit erfolgreichem Abschluss von Modul 4 kann gem. Nr. 3 f der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als Tätigkeit einer pädagogischen Ergänzungskraft in den Anstellungsschlüssel (§ 17 Abs. 1 und 2 AV BayKiBiG) eingerechnet werden. Siehe hierzu Verkündung-Bayern.
ZERTIFIKAT MODUL 3:
Ergänzungskraft in der Mini-Kita
ZERTIFIKAT MODUL 4:
Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
LAGE UND ERREICHBARKEIT:
Die Räume der vhs Freising e.V. sind modern ausgestattet und befinden sich in zentraler Lage mitten in Freising. In der Kammergasse 12 ist die vhs Freising e.V. sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden. Eine zentrale Busstation befindet sich gleich nebenan. Der Bahnhof Freising ist in ca. 10 Minuten fußläufig erreichbar. Ein kostenpflichtiger Parkplatz sowie mehrere Parkhäuser befinden sich in der Umgebung.
KONTAKT:
vhs Freising e.V., Kammergasse 12, 85354 Freising - Tel.: 08161/4907-0 oder E-Mail: vhs@vhs-freising.org
Barbara Rappat, Obere Dorfstraße 48, 85402 Kranzberg - Tel.: 0151/20132482 / E-Mail: barbara@rappat-coaching.de
ZAHLUNG:
Eine Ratenzahlung ist bei Selbstzahlern möglich. Kommen Sie bitte auf uns zu.
Sofern die Kostenübernahme durch den Träger erfolgt, wird eine schriftliche Bestätigung durch diesen benötigt.
KEINE ERMÄSSIGUNG
Hinweis
Diese Module werden im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept finden Sie unter Kita-Fachkräfte-Bayern
Die Anmeldung zu dieser Qualifizierung ist ab sofort möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anmeldung vorerst unter Vorbehalt stattfindet, bis alle notwendigen Unterlagen als Nachweis erbracht wurden. Erst dann wird Ihre Anmeldung verbindlich.
Kurstermine 30
-
Ort / Raum
-
- 1
- Donnerstag, 22. Oktober 2026
- 18:30 – 20:00 Uhr
- Live Online
1 Donnerstag 22. Oktober 2026 18:30 – 20:00 Uhr Live Online -
- 2
- Freitag, 30. Oktober 2026
- 16:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
2 Freitag 30. Oktober 2026 16:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 3
- Samstag, 14. November 2026
- 09:00 – 16:30 Uhr
- 206
3 Samstag 14. November 2026 09:00 – 16:30 Uhr 206 -
- 4
- Samstag, 21. November 2026
- 09:00 – 11:30 Uhr
- Live Online
4 Samstag 21. November 2026 09:00 – 11:30 Uhr Live Online -
- 5
- Freitag, 27. November 2026
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
5 Freitag 27. November 2026 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 6
- Freitag, 04. Dezember 2026
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
6 Freitag 04. Dezember 2026 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 7
- Samstag, 23. Januar 2027
- 09:00 – 16:30 Uhr
- 206
7 Samstag 23. Januar 2027 09:00 – 16:30 Uhr 206 -
- 8
- Mittwoch, 27. Januar 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
8 Mittwoch 27. Januar 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 9
- Samstag, 06. Februar 2027
- 09:00 – 16:30 Uhr
- 206
9 Samstag 06. Februar 2027 09:00 – 16:30 Uhr 206 -
- 10
- Freitag, 19. Februar 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
10 Freitag 19. Februar 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 11
- Samstag, 06. März 2027
- 09:00 – 16:30 Uhr
- 206
11 Samstag 06. März 2027 09:00 – 16:30 Uhr 206 -
- 12
- Donnerstag, 18. März 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
12 Donnerstag 18. März 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 13
- Freitag, 23. April 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
13 Freitag 23. April 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 14
- Samstag, 24. April 2027
- 10:00 – 12:30 Uhr
- Live Online
14 Samstag 24. April 2027 10:00 – 12:30 Uhr Live Online -
- 15
- Montag, 10. Mai 2027
- 16:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
15 Montag 10. Mai 2027 16:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 16
- Samstag, 15. Mai 2027
- 09:00 – 16:30 Uhr
- 206
16 Samstag 15. Mai 2027 09:00 – 16:30 Uhr 206 -
- 17
- Freitag, 04. Juni 2027
- 17:00 – 18:00 Uhr
- Live Online
17 Freitag 04. Juni 2027 17:00 – 18:00 Uhr Live Online -
- 18
- Samstag, 05. Juni 2027
- 08:30 – 17:00 Uhr
- 206
18 Samstag 05. Juni 2027 08:30 – 17:00 Uhr 206 -
- 19
- Samstag, 26. Juni 2027
- 09:00 – 16:30 Uhr
- 206
19 Samstag 26. Juni 2027 09:00 – 16:30 Uhr 206 -
- 20
- Freitag, 02. Juli 2027
- 17:00 – 18:30 Uhr
- Live Online
20 Freitag 02. Juli 2027 17:00 – 18:30 Uhr Live Online -
- 21
- Freitag, 23. Juli 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
21 Freitag 23. Juli 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 22
- Freitag, 17. September 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
22 Freitag 17. September 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 23
- Freitag, 24. September 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
23 Freitag 24. September 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 24
- Samstag, 09. Oktober 2027
- 09:00 – 16:30 Uhr
- 206
24 Samstag 09. Oktober 2027 09:00 – 16:30 Uhr 206 -
- 25
- Freitag, 22. Oktober 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
25 Freitag 22. Oktober 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 26
- Freitag, 12. November 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
26 Freitag 12. November 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 27
- Freitag, 26. November 2027
- 16:00 – 17:00 Uhr
- Live Online
27 Freitag 26. November 2027 16:00 – 17:00 Uhr Live Online -
- 28
- Freitag, 26. November 2027
- 17:00 – 19:30 Uhr
- Live Online
28 Freitag 26. November 2027 17:00 – 19:30 Uhr Live Online -
- 29
- Samstag, 04. Dezember 2027
- 09:00 – 16:30 Uhr
- 206
29 Samstag 04. Dezember 2027 09:00 – 16:30 Uhr 206 -
- 30
- Samstag, 15. Januar 2028
- 08:30 – 17:00 Uhr
- 206
30 Samstag 15. Januar 2028 08:30 – 17:00 Uhr 206
NEU: Ergänzungskraft in der Mini-Kita und Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen (Block B)
MODUL 3 zielt darauf ab, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem Weg zu ihrer professionellen Rolle als Ergänzungskraft zu begleiten und gezielt in ihrer Handlungskompetenz zu stärken. Die Grundlagen aus Block A werden hier aufgegriffen, vertieft und um Kompetenzen ergänzt, die es braucht, um zunehmend selbstständig pädagogisch zu planen, zu handeln und zu reflektieren.
Zum Beispiel: Wie gestalte ich Interaktionen mit Kindern im Sinne des BayBEP? Wie setze ich Partizipation von Kindern im Alltag um? Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation? Wie lebe ich eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft anstatt einer Elternarbeit? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen?
Ab Beginn des Moduls 3 ist eine Tätigkeit in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege (jeweils Standort Bayern) notwendig. Zudem muss es eine Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort geben.
MODUL 4 fokussiert auf die zentralen Aufgaben und Herausforderungen der Ergänzungskrafttätigkeit und legt einen Schwerpunkt auf die Begleitung von Lernprozessen. Außerdem werden Inhalte aus den vorangegangenen Modulen vertieft und im Hinblick auf die Prüfung und Vorstellung des Praxisprojekts ausdifferenziert. Besonders in den Blick genommen werden dabei die unterschiedlichen Bedürfnisse von Kindern vor dem Hintergrund der individuellen Entwicklung und Inklusion.
Zum Beispiel: Wozu dienen Beobachtung und Dokumentation und wie unterstütze ich darüber gezielt die Kompetenzentwicklung der Kinder? Wie lassen sich Bildungsbereiche des BayBEP praktisch umsetzen und miteinander verknüpfen? Wie gehe ich individuell auf den familiären Hintergrund und die Lebenswelt von Kindern ein? Wie gestalte ich pädagogische Angebote – Bedürfnis- und Interessenorientiert? Welche Rolle übernehme ich bei der Eingewöhnung neuer Kinder?
Zum Einstieg in das Modul 4 ist eine Tätigkeit in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort (jeweils Standort Bayern) notwendig.
KOMPETENZERWERB MODUL 3:
- Stärkung des eigenverantwortlichen pädagogischen Reflektierens, Handelns und Planens
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf die Rolle als Ergänzungskraft
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf gruppenbezogene pädagogische Prozesse
- Stärkung der Kompetenzen und Haltung im Hinblick auf Partizipation der Kinder und Familien, Umgang mit schwierigen pädagogischen Situationen und gezielterem Verständnis von kindlichen Bildungsprozessen
- Stärkung der Kompetenzen im Hinblick auf Schlüsselprozesse (Beobachten und Dokumentieren, Bildungspartnerschaft, Übergänge etc.)
KOMPETENZERWERB Modul 4:
- Pädagogische Professionalität und Sicherheit als Ergänzungskraft erwerben und fortlaufend reflektieren (Verantwortungsbereich, Team, eigene Rolle und Kompetenzen)
- Eine vertiefte Vorstellung der Bildungsbereiche entwickeln und wie diese in den unterschiedlichen Bildungsorten gezielt und mit hoher Interaktionsqualität gestärkt werden können
- Differenziertere Reflexion über die eigene pädagogische Haltung und Praxis
- Routinen im Hinblick auf Schlüsselprozesse entwickeln und regelmäßig reflektieren
- Zunehmend differenzierter Blick auf Bildung, Lernen und Entwicklung
- Pädagogisches Handeln in unterschiedlichen pädagogischen Arbeitsfeldern und mit unterschiedlichen Altersgruppen
METHODEN MODUL 3:
Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen sowie Videofeedback werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.
METHODEN MODUL 4:
Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen und Rollenspielen werden die Inhalte praxisnah und transferorientiert erarbeitet.
ZERTIFIZIERUNGSVORAUSSETZUNG MODUL 3:
- Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen.
- Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen:
Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA HUB Bayern (www.kita.bayern) sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien. Bitte besprich die Transferaufgaben auch immer mit deiner Anleitung und dokumentiere deine Erfahrungen im Lerntagebuch.
- Videofeedback: Einbringen eines eigenen Videos sowie aktive Teilnahme an einem Feedbackgespräch zu dieser Videosequenz.
- Schriftliche Dokumentation und mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz
ZERTIFIZIERUNGSVORAUSSETZUNG MODUL 4:
- Aktive und ko-konstruktive Mitarbeit in allen Lernphasen.
- Erfolgreiche Erledigung aller Arbeitsaufträge im Rahmen der selbstorganisierten Lernphasen:
Hierzu zählt die eigenverantwortliche Bearbeitung der Reflexions- und Transferaufgaben im Kursraum auf dem KITA-HUB-Bayern sowie die Vor- und Nachbereitung der Präsenzveranstaltungen mithilfe der bereitgestellten Materialien.
- Mündliche Abschlusspräsentation einer Praxissequenz sowie ausführliche schriftliche Ausarbeitung zu dieser Praxissequenz
FEHLZEITENREGELUNG:
Fehlzeiten bis zu 18 UE (Modul 3) und bis zu 12 UE (Modul 4) können in geeigneter Form nachgeholt werden, z.B. über die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen oder Nacharbeit in Kleingruppen. Fehlzeiten über 18 UE in Modul 3 bzw. 12 UE in Modul 4 führen zum Kursabbruch, wobei die bereits besuchten Kurseinheiten in einem späteren Kurs angerechnet werden können.
Hinweis: Falls die Praxistätigkeit während der Qualifizierung für einen Zeitraum von 2 Monaten (42 Kalendertage) oder länger unterbrochen wird, muss die Qualifizierung unterbrochen werden und kann zu einem späteren Zeitpunkt - unter Anrechnung der bereits erfolgten Leistungen - wieder aufgenommen werden.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN MODUL 3:
In Modul 3 können Teilnehmende einsteigen, die
- das Modul 2 erfolgreich abgeschlossen haben
oder
- eine mindestens zweijährige nicht-einschlägige Berufsausbildung (im In- oder Ausland) erfolgreich absolviert haben
oder
- ein (nicht-einschlägiges) Studium erfolgreich absolviert haben (im In- oder Ausland).
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- einen Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung im Umfang von mindestens 800 Stunden in einer Kindertageseinrichtung, im schulischen Ganztag (auch Mittagsbetreuung), der Kindertagespflege, Großtagespflege (GTP), schulvorbereitende Einrichtung (SVE) oder als Individualbegleitung in der Kita
- sowie bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Zudem ist die Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in der staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung vor Ort durch eine Fachkraft, erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
Eine Tätigkeit in der Kindertagespflege, in der nicht rechtsanspruchserfüllenden Mittagsbetreuung, in der GTP ohne Praxisanleitung oder in der SVE ist dabei nicht ausreichend.
ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN MODUL 4:
In Modul 4 können Teilnehmende einsteigen, die das Modul 3 erfolgreich abgeschlossen haben.
Ausnahme: Teilnehmende, die den Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 4 oder 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) erbringen, aufgrund fehlender abgeschlossener einschlägiger Berufsausbildung bzw. fehlendem abgeschlossenen einschlägigem Studienabschluss nicht über die Zugangsvoraussetzung zu Modul 5 verfügen, können direkt in Modul 4 (oder freiwillig in Modul 3) einsteigen.
Zudem müssen alle Teilnehmenden folgende Nachweise erbringen:
- Abschluss der Mittelschule oder höher
- Mindestalter 21 Jahre beim Start der Qualifizierung
- (bei einer anderen Erstsprache als Deutsch) den Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau).
Bestätigung des Arbeitgebers über die Zusage eines Arbeitsplatzes in Bayern in einer betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung, im offenen oder kooperativen Ganztag, in der rechtsanspruchserfüllenden erweiterten Mittagsbetreuung mit erhöhter Förderung bis 16:00 oder in einer staatlich geförderten Großtagespflege, jeweils mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort, zur Zulassung zu Modul 4 erforderlich (hierbei ist kein Mindestumfang einer wöchentlichen Arbeitszeit vorgeschrieben).
ANSCHLUSSFÄHIGKEITEN AN MODUL 3:
Weiterqualifizierung zur Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen in à Modul 4
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit als Ergänzungskraft (mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
ANSCHLUSSFÄHIGKEITEN AN MODUL 4:
Weiterqualifizierung zur Fachkraft in Kindertageseinrichtungen in à Modul 5
Hinweis: Bei einer späteren Weiterqualifizierung als Fachkraft durch Modul 5 kann für die erforderliche zweijährige Tätigkeit (mindestens 50% der wöchentlichen Arbeitszeit) als Ergänzungskraft die Zeit während Block B ausschließlich dann anerkannt werden, wenn diese in einer bayerischen betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung (mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft vor Ort) in entsprechendem Umfang erfolgt ist.
Für Teilnehmende, die eine Anerkennung des Abschlusses auch außerhalb von Bayern anstreben, besteht die Option, die Externenprüfung an einer Berufsfachschule für Kinderpflege abzulegen. Hierzu sind die entsprechend erforderlichen Zugangsvoraussetzungen zu beachten.
ANSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN WÄHREND DER QUALIFIZIERUNG:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft ab Beginn der Qualifizierung möglich.
Mit Beginn des Modul 3: Tätigkeit als genehmigte Ergänzungskraft in einer Mini-Kita oder in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG, sofern absehbar ist, dass das Modul 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren erfolgreich abgeschlossen werden kann (z.B. mit entsprechender Buchung des Modul 4).
Wird dieses Ziel verfehlt, kann die Person mit Abschluss von Modul 3 nur mehr als Ergänzungskraft in einer Mini-Kita tätig sein.
Wird das Modul vorzeitig abgebrochen, kann die Person nicht mehr als Ergänzungskraft in Kindertageseinrichtungen angerechnet werden.
ANSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN NACH ABSCHLUSS VON MODUL 3:
Anstellungsmöglichkeit gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG als genehmigte Ergänzungskraft in der Mini-Kita oder – bei Abschluss von Modul 3 und 4 innerhalb der Frist von 1,5 Jahren – in einer betriebserlaubnispflichtigen bayerischen Kindertageseinrichtung möglich.
ANSTELLUNGSMÖGLICHKEITEN NACH ABSCHLUSS VON MODUL 4:
Die Arbeitszeit von Personen mit erfolgreichem Abschluss von Modul 4 kann gem. Nr. 3 f der Allgemeinverfügung zum Vollzug der Kinderbildungsverordnung (AVBayKiBiG) als Tätigkeit einer pädagogischen Ergänzungskraft in den Anstellungsschlüssel (§ 17 Abs. 1 und 2 AV BayKiBiG) eingerechnet werden. Siehe hierzu Verkündung-Bayern.
ZERTIFIKAT MODUL 3:
Ergänzungskraft in der Mini-Kita
ZERTIFIKAT MODUL 4:
Ergänzungskraft in bayerischen Kindertageseinrichtungen
LAGE UND ERREICHBARKEIT:
Die Räume der vhs Freising e.V. sind modern ausgestattet und befinden sich in zentraler Lage mitten in Freising. In der Kammergasse 12 ist die vhs Freising e.V. sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden. Eine zentrale Busstation befindet sich gleich nebenan. Der Bahnhof Freising ist in ca. 10 Minuten fußläufig erreichbar. Ein kostenpflichtiger Parkplatz sowie mehrere Parkhäuser befinden sich in der Umgebung.
KONTAKT:
vhs Freising e.V., Kammergasse 12, 85354 Freising - Tel.: 08161/4907-0 oder E-Mail: vhs@vhs-freising.org
Barbara Rappat, Obere Dorfstraße 48, 85402 Kranzberg - Tel.: 0151/20132482 / E-Mail: barbara@rappat-coaching.de
ZAHLUNG:
Eine Ratenzahlung ist bei Selbstzahlern möglich. Kommen Sie bitte auf uns zu.
Sofern die Kostenübernahme durch den Träger erfolgt, wird eine schriftliche Bestätigung durch diesen benötigt.
KEINE ERMÄSSIGUNG
Hinweis
Diese Module werden im Rahmen des neuen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales durchgeführt.
Weitere Informationen zum Gesamtkonzept finden Sie unter Kita-Fachkräfte-Bayern
Die Anmeldung zu dieser Qualifizierung ist ab sofort möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Anmeldung vorerst unter Vorbehalt stattfindet, bis alle notwendigen Unterlagen als Nachweis erbracht wurden. Erst dann wird Ihre Anmeldung verbindlich.