Gesellschaft / Junge vhs
Aufsichtspflicht in der Kinder- und Jugendarbeit
Grundsätzlich sind alle Minderjährigen, ohne Rücksicht auf ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung, aufsichtsbedürftig. Die Aufsichtsbedürftigkeit Minderjähriger endet unabhängig von der individuellen Entwicklung mit Vollendung des 17. Lebensjahres. Zu unterscheiden sind die gesetzliche Aufsichtspflicht kraft ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmungen, wie insbesondere die der Eltern gemäß § 1631 BGB, und die Aufsichtspflicht durch vertragliche Übernahme. In der Kinder- und Jugendarbeit liegt prinzipiell eine vertragliche Übernahme der Beaufsichtigung von den Eltern vor (§ 832 (2) BGB). Ein solcher "Aufsichtsvertrag" kommt in der Regel formlos zustande, z.B. durch die Anmeldung zum Kurs. Die Aufsichtspflicht des Betreuers ist in diesem Fall auf den örtlichen und zeitlichen Rahmen des Veranstaltungsangebots beschränkt.
Tiere zeichnen und malen für Kinder (ab 9 Jahre)
Wann:
Di. 25.05.2021, 9.00 Uhr
Wo:
vhs-Raum 106, Kammergasse 12
Nr.:
S6306
Status:
Plätze frei
Bücher binden für Kinder (ab 8 Jahre)
Wann:
Mo. 10.05.2021, 16.30 Uhr
Wo:
vhs-Raum 106, Kammergasse 12
Nr.:
S6726
Status:
Plätze frei

Wann:
Do. 27.05.2021, 9.30 Uhr
Wo:
vhs-Raum 201, EDV - Kammergasse 12
Nr.:
S0485
Status:
Plätze frei
Zauberworkshop für Kinder (8-14 Jahre)
Wann:
Sa. 12.06.2021, 11.15 Uhr
Wo:
vhs-Raum 206, Kammergasse 12
Nr.:
S0444
Status:
Plätze frei
Zauberworkshop für Kinder (6-8 Jahre)
Wann:
Sa. 12.06.2021, 10.00 Uhr
Wo:
vhs-Raum 206, Kammergasse 12
Nr.:
S0450
Status:
Plätze frei