Gesundheit
Schnuppern ... zuerst ausprobieren ... dann entscheiden...
Sie sind nicht sicher, ob der Kurs, den Sie ausgewählt haben, der richtige für Sie ist?
Ab sofort können Sie den ersten Kurstermin als Schnupperstunde nutzen und sich - allerdings NUR in der ersten Kursstunde bei der Lehrkraft - abmelden , wenn Ihnen der Kurs nicht gefällt. Für die Schnupperstunde bezahlen Sie dann nur 8,- EUR.
Wenn Sie sich NICHT am ersten Kurstermin beim Kursleiter / bei der Kursleiterin abmelden, ist die Anmeldung verbindlich und die vhs berechnet die ausgeschriebene Kursgebühr. (Dies gilt auch, wenn Sie zum ersten Kurstermin nicht erscheinen.)
Diese Regelung gilt NICHT für Vorträge, Wochenendveranstaltungen und Kurse, bei denen dies besonders ausgewiesen ist.
Einige Kurse werden von der AOK zu 100 % bezuschusst, maximal jedoch 75 Euro.
Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu zwei Gesundheitskurse. Eine Wiederholung der gleichen Kurse im Folgejahr ist nicht möglich.
Teilnahmebescheinigungen, die bei der AOK eingereicht werden können, werden nur bei einem Besuch von mindestens 80 % der Kursstunden ausgestellt.
Die geförderten Kurse erkennen Sie anhand des Texthinweises (unter Kursinfo) „in Kooperation mit der AOK Bayern“
Versicherte anderer gesetzlicher Krankenkasse bitten wir direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu klären, ob und wie Ihre Kursteilnahme gefördert wird. Dafür stellen wir Ihnen gerne bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 80 %) eine Teilnahmebescheinigung aus.
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Ab sofort können Sie den ersten Kurstermin als Schnupperstunde nutzen und sich - allerdings NUR in der ersten Kursstunde bei der Lehrkraft - abmelden , wenn Ihnen der Kurs nicht gefällt. Für die Schnupperstunde bezahlen Sie dann nur 8,- EUR.
Wenn Sie sich NICHT am ersten Kurstermin beim Kursleiter / bei der Kursleiterin abmelden, ist die Anmeldung verbindlich und die vhs berechnet die ausgeschriebene Kursgebühr. (Dies gilt auch, wenn Sie zum ersten Kurstermin nicht erscheinen.)
Diese Regelung gilt NICHT für Vorträge, Wochenendveranstaltungen und Kurse, bei denen dies besonders ausgewiesen ist.
Einige Kurse werden von der AOK zu 100 % bezuschusst, maximal jedoch 75 Euro.
Pro Kalenderjahr fördert die AOK bis zu zwei Gesundheitskurse. Eine Wiederholung der gleichen Kurse im Folgejahr ist nicht möglich.
Teilnahmebescheinigungen, die bei der AOK eingereicht werden können, werden nur bei einem Besuch von mindestens 80 % der Kursstunden ausgestellt.
Die geförderten Kurse erkennen Sie anhand des Texthinweises (unter Kursinfo) „in Kooperation mit der AOK Bayern“
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